Aufhebungsvertrag (Detailoptimierung)

(Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist stets eine Angelegenheit für spezialisierte Juristen; wir empfehlen eine Begleitung / Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht, die wir nicht ersetzen können und wollen, ausdrücklich. Es zeigt sich aber oft, dass die aus unserer Sicht zentrale Frage der Erringung einer neuen Position bei der Ausarbeitung der Vertragsdetails nicht immer die wünschenswerte und mögliche Berücksichtigung findet – nicht jeder Fachjurist kann gleichermaßen Spezialist z.B. für Fragen einer optimalen Laufbahngestaltung bzw. einer effizienten Bewerbungsgestaltung sein. Diese Aspekte werden aber durch den Aufhebungsvertrag tangiert, hier setzen wir mit speziellen Empfehlungen an.)

Inhalt: Wir beraten Sie vor Ihrer Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag und geben Ihnen diverse Tipps, wie Sie gerade solche Aspekte vertraglich regeln sollten, die bei der anschließenden Suche auf dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle spielen. Angesprochen sind hier Vereinbarungen über konkrete Zeugnistexte mit unterschiedlichen Varianten bezüglich der dort umschriebenen Umstände des Ausscheidens; längere Beschäftigungsdauer (ggf. sogar zulasten einer höheren Abfindung), die Ihnen mehr Spielraum für Bewerbungen aus noch nicht arbeitslosem Status erlaubt; ggf. Absprachen über evtl. spätere Referenzen Ihres heutigen Arbeitgebers gegenüber Empfängern Ihrer Bewerbungen.

Vorgehen: Sie legen uns per E-Mail Ihren Fall vor und entscheiden sich für eine Abwicklung je nach Ihren Vorstellungen im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Karriereberatung (siehe unsere entsprechenden Angebote). Dabei können wir z.B. auch auf der Basis Ihres Entwurfs ein komplettes Zeugnis mit allen erforderlichen Varianten ausarbeiten, das bereits fester Bestandteil des Aufhebungsvertrages wird und spätere Diskussionen bzw. Bittgänge erspart.

Die Angabe Ihrer Postanschrift ist für die Adresse der späteren Rechnung erforderlich. 

Bearbeitungsdauer: In der Regel ist ein entsprechender Termin innerhalb weniger Tage möglich. 

Kosten / Zahlungsmodalitäten: aufwandsabhängige Abrechnung wie bei unserer persönlichen bzw. telefonischen Karriereberatung (siehe dort). 

Besonderheit: Falls gewünscht, kann die Leistung dieser „Aufhebungsvertrags-Beratung“ mit anderen unserer Angebote kombiniert werden.