Muster einer beruflichen Standortbestimmung mit Handlungsempfehlung
(Anmerkung: Bis auf einen – hier nicht abgedruckten – Standard-Einleitungs- und Schlussabsatz sind alle Details der Standortbestimmung individuell geschrieben, wir arbeiten nicht mit Textbausteinen.)
Analyse
Der Lebenslauf weist aus, dass das Abitur im relativ hohen Alter von 20 Jahren abgelegt wurde. Dies lässt auf Schwierigkeiten in der Schule schließen. Auf die gleiche Ursache dürfte der abgebrochene Versuch eines Universitätsstudiums zurückzuführen sein. Danach findet sich ein FH-Studium mit vorzeigbarem Abschluss. Aus dieser Gesamtkonstellation wird der Leser zunächst den Schluss ziehen, dass die spezielle Begabung dieses Kandidaten nicht so sehr im rein theoretisch-wissenschaftlichen als vor allen Dingen im eher praktischen Bereich liegen wird.
Die während des Studiums absolvierten Praktika sind hinreichend zahlreich, um zusätzlich Praxisbezug zu demonstrieren. Besonders interessant ist, dass zwei dieser Praktika im Ausland stattgefunden haben.
Die Berufspraxis schließt nahtlos an das Studienende an. Der Kandidat hat sich offenbar rechtzeitig auf diesen Schritt vorbereitet (schon während der Auslaufphase des Studiums) und hatte keine Schwierigkeiten, sich am Markt durchzusetzen.
Die Beschäftigungszeit beim ersten Arbeitgeber ist mit nur 1,5 Jahren sehr kurz. Ein Blick in den Lebenslauf zeigt, dass weder die Tätigkeit noch die Branche beim zweiten Arbeitgeber einen nahtlosen Anschluss an die berufliche Tätigkeit bei diesem ersten Unternehmen darstellen. Offenbar hat der Kandidat die bereits beim Studium festzustellenden Entscheidungs- und Orientierungsschwierigkeiten hier noch einmal demonstriert. Er wird damit rechnen müssen, dass ihn diese Schwäche während einer langen Zeit seines Berufsweges begleitet. Auch künftige Bewerbungsleser werden sich immer wieder fragen, ob er nun mit seiner Entscheidung, sich bei diesem Unternehmen um diese Position zu bewerben, endgültig richtig liegt oder ob er das dann in Kürze doch noch einmal korrigieren möchte.
Die Tätigkeit beim zweiten Arbeitgeber ist mit etwas mehr als sechs Jahren hinreichend lange ausgefallen, um die Scharte der ersten zu kurzen Dienstzeit auszuwetzen. Der Berufsweg in dieser Phase zeigt sich solide, es finden sich erste kleinere Beförderungen zum Projekt- und am Schluss zum Teamleiter.
Leider ist das Ausscheiden bei diesem Unternehmen sehr kurz (acht Monate) nach der letzten Beförderung zum Teamleiter erfolgt, so dass von einer Bewährung in dieser neuen ersten Führungsfunktion (ohne Disziplinarverantwortung) noch nicht gesprochen werden kann.
Erfreulicherweise bleibt der Kandidat beim Wechsel zum dritten und heutigen Arbeitgeber der Branche und dem Tätigkeitsbereich aus der zweiten Beschäftigungsphase treu, so dass immerhin vermutet werden kann, er hätte jetzt seine Richtung gefunden.
Kritisch fällt auf, dass der Kandidat bei diesem letzten Wechsel nicht sofort an die alte Funktion als Teamleiter anschließen konnte, sondern als normaler Sachbearbeiter ohne jede herausgehobene Funktion begann. Es gab also die erwähnte Unsicherheit in der Festlegung einer einmal gefundenen Linie tatsächlich doch – nur lag sie diesmal auf dem Gebiet der Hierarchieebene. Immerhin hat auch der heutige Arbeitgeber nach etwa 1,5-jähriger Beschäftigungszeit die Fähigkeiten des Kandidaten erkannt und ihn zum Gruppenleiter befördert. Damit ist in jedem Fall der Anschluss an die früher schon innegehabte Funktion hergestellt.
Nach weiteren zwei Jahren findet sich die Beförderung zum Abteilungsleiter, also in eine Führungsfunktion mit Disziplinarverantwortung. In dieser Tätigkeit ist der Kandidat zum Zeitpunkt der Vorlage seines Lebenslaufes etwa ein Jahr tätig.
Damit ergibt sich das Bild eines Menschen, der zwar nahezu bei jedem greifbaren beruflichen Erfolg zwei Anläufe braucht und dabei jeweils beim zweiten Versuch irgendwie die Richtung wechselt, der aber dennoch einen Fortschritt in seiner gesamten Entwicklung auf diesem Gebiet dokumentieren kann. Ein Blick in die beiden vorliegenden Arbeitgeberzeugnisse aus früheren Beschäftigungsverhältnissen zeigt, dass er dort als solider Mitarbeiter mit hoher fachlicher Qualifikation beschrieben wurde, herausragende Führungseigenschaften werden ihm jedoch eher nicht zugeschrieben.
Die fachliche und Branchen-Komponente ist jetzt positiv ausgeprägt, dieser Mann hat eine solide Fachqualifikation innerhalb eines bestimmten Tätigkeitsbereiches vorzuweisen.
Die Bewährung in der hervorgehobenen Führungsfunktion eines Abteilungsleiters ist noch extrem kurz, käme es zum jetzigen Zeitpunkt zu einer Bewerbung, könnte die Qualifikation in dieser Führungsebene noch nicht als bewiesen dargestellt werden (die Probleme, auf die der Kandidat bei seinem letzten Wechsel gestoßen ist, könnten sich wiederholen).
Handlungsempfehlung
Trotz der im Begleitschreiben erwähnten Probleme sollte die Beschäftigungszeit beim derzeitigen Arbeitgeber mindestens noch ein bis drei Jahre fortgeführt werden. Erst dann kann man von einer soliden Bewährung als Abteilungsleiter ausgehen – und hat auch vor sich selbst eine Basis für die Entscheidung, ob man bei einem eventuellen Wechsel auf dieser Ebene bleibt (und diese damit als endgültige Entwicklungsstufe für sich selbst anerkennt und definiert) oder ob man doch noch einmal den Sprung in die nächsthöhere Verantwortungsebene wagt. Letzteres ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unmöglich und ausgeschlossen, schon ein Wechselversuch auf gleicher Ebene wäre zum jetzigen Zeitpunkt mit unnötigen Fragen und Risiken verbunden.
Warnend wird darauf hingewiesen, dass ein eventueller Wechsel sehr gut vorbereitet werden sollte, damit sich die ständigen Entscheidungsvarianten bzw. kurzfristigen Korrekturen einmal getroffener Entscheidungen im Lebenslauf nicht wiederholen. Der Kandidat ist jetzt zu alt, um sich so etwas ohne Beschädigung seiner Gesamtqualifikation weiterhin leisten zu können.
Zu den gestellten Zusatzfragen
1. Das derzeitige Gehalt ist für einen Abteilungsleiter in dieser Größenordnung und bei einer entsprechend großen Unternehmung absolut angemessen, hier besteht derzeit kein eklatanter Nachholbedarf.
2. Im Hinblick auf die bisherige Laufbahn beurteilt der Gutachter die gegebene Basis für einen deutlichen weiteren hierarchischen Aufstieg eher skeptisch. Eine wesentlich sicherere Aussage dazu ließe sich in etwa drei Jahren treffen, wenn man über Erfahrungen aus der Bewährungszeit als Abteilungsleiter sprechen und urteilen kann.
3. Der Erwerb einer Zusatzqualifikation mit offiziellem Abschluss in diesem Stadium des beruflichen Werdeganges ist nicht erforderlich, das erfolgreich abgeschlossene FH-Studium reicht lebenslang aus, um die Laufbahn abzusichern. Zusätzliche Sachqualifikationen sind in jedem Fall ratsam, müssen jedoch nicht zu einem weiteren akademischen Grad führen, für diesen wird keine Basis gesehen (ob jemand einen FH-Abschluss oder zwei davon hat, macht in letzter Konsequenz im Hinblick auf die Karriere keinen Unterschied). Im vorliegenden Fall wäre jedoch eine konsequente Weiterbildung auf dem Gebiet ... empfehlenswert, wobei es um den Erwerb der Kenntnisse für das jeweilige Tagesgeschäft geht, weniger um ein zusätzliches „Papier“ als Nachweis. Die weitere Perfektionierung der vorhandenen Englischkenntnisse kann zusätzlich pauschal und ohne Rücksicht darauf angeraten werden, ob diese Kenntnisse jetzt gebraucht werden oder ob eine Bewerbung an einen Englisch sprechenden Konzern beabsichtigt ist.
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