Ein deutlich höheres Gehalt als für vergleichbare Positionen auf dem Arbeitsmarkt gezahlt wird oder eine extrem hohe Position in ungewöhnlich jungen Jahren führen zu einer kritischen Situation: Die Beweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt ist gefährdet bis blockiert – andere Arbeitgeber sind nicht bereit, zu diesen (geschweige denn zu besseren) Konditionen einzusteigen. Der betroffene Arbeitnehmer sitzt ohne Veränderungschance in einem „Käfig“, wenn auch dessen Stangen aus „Gold“ oder doch wenigstens vergoldet sind.
Diese äußerst unschöne Konstellation unterstreicht u. a. die Warnung vor dem energisch vorangetriebenen Versuch, ohne Aufstieg in der stets unverändert bleibenden Position immer mehr Geld verdienen zu wollen.
In eine ähnliche Situation gerät auch, wer als Unternehmerkind im familieneigenen Unternehmen sehr früh hochrangige Positionen einnimmt, die er bei fremden Arbeitgebern vermutlich so schnell nie errungen hätte (die Einschränkung greift, wenn eines Tages wieder Bewerbungen um eine Angestelltenposition geschrieben werden).
Als Karriere gilt eine erfolgreiche Berufslaufbahn, die mit wachsenden Erfolgen verbunden ist. Karriere steht meist für einen Berufsweg mit zunehmender Verantwortung für Sachen und Personal.
In der Formulierung „er/sie hat Karriere gemacht“, steht der Begriff für einen überdurchschnittlich erfolgreichen Weg, auf dem mehr erreicht wurde als von der Mehrheit der Menschen mit vergleichbarer Ausgangsbasis.
Der Begriff ist mit „Ehrgeiz“ und – in Grenzen – „Elite“ verbunden und gilt nicht jedem als sympathisch; wer anspruchsvolle Ziele hat und sich zu den Leistungsträgern zählt, sieht das anders.
Karriere: Alle fünf Jahre eine Beförderung
Regeln dieser Art sind nicht sklavisch eng zu nehmen, eignen sich aber doch als Orientierungsrahmen.
Die fünf Jahre reichen aus, um vom Einstieg mit 26 als Sachbearbeiter etwa bis 46 Geschäftsführer zu werden.
Der zeitliche Rahmen harmoniert sehr gut mit der Grundregeln, mindestens fünf Jahre pro Arbeitgeber durchzustehen: Nach fünf Jahren wird man entweder befördert und bleibt oder man wechselt, um bei einem anderen Unternehmen weiter aufzusteigen (immer vorausgesetzt, es sind Karriereambitionen vorhanden).
Bei begrenzten Karrierezielen ist es empfehlenswert, diese zügig zu erreichen und dann aufzuhören, statt am Anfang zu „trödeln“.
Karriere: Einser-Kandidaten haben oft spezielle Probleme
Alle Regeln dieses Komplexes propagieren hohe Leistungen in Schule und Studium. Dennoch scheint man den oberen Extrembereich gesondert betrachten zu müssen: Ein durchgängiger Leistungsstandard im Bereich „gut“, durchsetzt mit einzelnen „sehr guten“ Noten in wichtigen Bereichen scheint für die Belange der Wirtschaft eine Art Optimum zu sein. Demgegenüber stoßen Menschen mit einem Abitur in der Nähe von 1,0 und einem Universitätsexamen „sehr gut“ (was wiederum oft mit einer Promotion „mit Auszeichnung“ verbunden ist), nach den ersten Berufsjahren mehr und mehr auf Probleme.
Vermutlich sind die von eher durchschnittlichen Menschen geprägten und beherrschten Prozesse in den Unternehmen nicht geeignet, den hohen Ansprüchen der Einser-Kandidaten an Logik und Sachlichkeit gerecht zu werden.
Auch gilt: Entscheidungen sind nur „mit einem Rest von Dummheit“ möglich, was Einser-Mitarbeiter aber weder akzeptieren, noch selbst einbringen können. Sie tun sich oft mit klassischen Entscheidungen schwer.
Karriere: Entweder Sie tun etwas Interessantes – oder Sie sind es
Diese Erkenntnis ist ein wichtiger Schlüssel zum Verständnis des gesamten beruflichen Systems! Selbstverständlich kann für einen begrenzten Zeitabschnitt auch einmal alles zusammenfallen, aber grundsätzlich müssen Sie klare Prioritäten setzen – entweder auf das Ihnen interessant erscheinende Tun oder das Erreichen Ihnen interessant vorkommender Positionen / Ränge.
Beide Ziele schließen einander weitgehend aus: Wer sich auf „interessante Aufgaben“ konzentriert, verliert auf Dauer leicht das mit steigendem Alter immer attraktiver werdende Einnehmen hochrangiger Positionen aus den Augen.
Man darf auch nicht vergessen: Etwas Interessantes zu tun, das unterliegt vor allem dem eigenen, individuellen Maßstab; ein anderer Mensch denkt schnell anders darüber. Wer etwas Interessantes „ist“, das jedoch wird in der Öffentlichkeit weitgehend nach Standardmaßstäben beurteilt. Häufig haben Menschen mit Karriereambitionen zusätzlich die Fähigkeit, ihr jeweiliges Tun stets interessant zu finden(!) – eine Idealkombination. Auch gilt: Etwas Interessantes zu sein, wird besser bezahlt.
„Mobilität“ in diesem Zusammenhang bedeutet die Bereitschaft, den Wohnsitz der gesamten Familie in gewissen Abständen an den Ort zu verlegen, der aus beruflichen Gründen jeweils optimal ist. Dieser Grundsatz ist praktisch nicht zu umgehen, nur Glück oder Zufall können in Ausnahmefällen zu anderen Lösungen führen.
Die Globalisierung mit den über die Welt verstreuten Aktivitäten der einzelnen Unternehmen, der Zwang, zum Zwecke des Aufstiegs sehr oft die Firma wechseln zu müssen und das Risiko, jederzeit(!) durch eine unabhängig von der eigenen Leistung ausgesprochene arbeitgeberseitige Kündigung überrascht zu werden, lassen keine andere Wahl als die Bereitschaft zur Mobilität zum Grundsatz zu erheben.
Achtung: Der gern unternommene Versuch, beim fälligen Wechsel ohne Umzug auszukommen, ist schon statistisch zum Scheitern verurteilt: Wer nur im Umfeld einer mittelgroßen Stadt sucht, reduziert seine Chancen gegenüber einem in ganz Deutschland mobilen Mitbewerber auf 0,25 %!!!
Karriere: Früh krümmt sich, was ein Häkchen werden will
Karriere lässt sich definieren als eine erfolgreiche Berufslaufbahn, die in der Regel mit ständig steigender Verantwortung für Sachen und Personal verbunden ist. Maßstab ist der Durchschnitt gleichaltriger, vergleichbar ausgebildeter Menschen – zur Karriere gehört, mehr zu erreichen als diese.
Wer sich dergestalt profilieren möchte, kann gar nicht früh genug anfangen, den Kopf aus der Masse zu stecken, erste Erfolge zu erringen, die Basis für den späteren Aufstieg zu legen. Das beginnt in der Schule – ein möglichst gutes Abitur erschließt jeden Studienwunsch und legt den Grundstein zur Erfolgslaufbahn. Das Studium ist in Richtung „kurz, mit gutem Examen, interessanten Praktika und Auslandstouch“ auszulegen. Außerdem ist ein nennenswertes außeruniversitäres Engagement sicherzustellen. So erschließt man sich die interessantesten Einstiegspositionen in der Wirtschaft – in möglichst „jungem“ Alter. Dann sollten Sie auf möglichst früh beginnende, in regelmäßigen Abständen erfolgende Aufstiege achten. Karriere ist kein Metier für notorische Spätentwickler.
Karriere ist eine Einbahnstraße
Wie der Autofahrer in der Einbahnstraße auch, können Sie – einmal eingebogen – nur weiter vorwärts stoßen oder parken, ein Zurück kommt nicht in Frage.
Wer einmal Abteilungsleiter war, gilt als „verdorben“ für rein ausführende Funktionen, auf höherer Ebene lautet der Grundsatz: Einmal Geschäftsführer, immer Geschäftsführer. Ein ähnliches Prinzip verfolgen auch andere hierarchisch strukturierten Organisationen, von der katholischen Kirche bis zur Bundeswehr.
Verbunden ist dieser Aspekt mit dem Gehalt, auch da ist ein Bewerber nicht beliebt, der heute z. B. 100.000 EUR verdient, es aber auch für 80.000 EUR tun würde. Das wiederum gleicht einem anderen Prinzip des Wirtschaftslebens: Ein Unternehmen, das 1 Mrd. EUR Umsatz macht, darf stolz darauf sein – sofern es vorher 900 Mio. EUR erwirtschaftet hatte. Fällt jedoch der Wert von 1,2 auf 1 Mrd. EUR, gilt das Unternehmen in der Wirtschaftspresse und an der Börse als „angeschlagen“.
Es gibt Möglichkeiten, das Einbahnstraßen-Prinzip aufzuweichen, das geht aber nur mit viel Mühe und taktischem Geschick sowie ausgefeilter Bewerbungstechnik.
Karriere: Nur wer schon jahrelang wie ein Abteilungsleiter auftrat, wird einer
Wer befördert werden möchte, bittet den Arbeitgeber um eine Art „Kredit“. Er möchte eine Position mit besonderen Vollmachten und größerem Verantwortungsrahmen übertragen bekommen, ohne seine Qualifikation dafür beweisen zu können – schließlich hat er auf dieser Ebene bisher noch nie gearbeitet.
Die beste Basis, um sich in diesem Sinne als „kreditwürdig“ zu erweisen, haben Sie, wenn Sie sich schon jahrelang wie ein Inhaber der jetzt angestrebten Position dargestellt haben. Wenn ein Sachbearbeiter erstmals Abteilungsleiter werden will, muss er bereits seit längerer Zeit auftreten, arbeiten (Überstunden!), reden und handeln wie ein Abteilungsleiter. Dieser Grundsatz gilt auch weiter oben in der Hierarchie.
Damit ist auch eindeutig klar: Wer befördert werden will, muss zunächst einmal unbezahlte Vorleistungen erbringen, um sich entsprechend zu qualifizieren.
Karriere: Nur wer sich gut „verkauft”, kommt weiter
Wer Sie befördern oder als Bewerber um eine Aufstiegsposition einstellen soll, muss Sie kennen – und ein gutes bis sehr gutes Bild von Ihnen haben. Nun gilt in der Marktwirtschaft: Ein mittelgutes Produkt in toller Verpackung, das durch eine hervorragende Marketingstrategie unterstützt wird, verkauft sich besser als ein brillantes Produkt, das in Zeitungspapier gewickelt und ohne begleitendes Marketing angeboten wird.
Fazit: Karriere ist nichts für „graue Mäuse“, die still vor sich hin (wenn auch gut) arbeiten. Berater kennen den Grundsatz: Tue erst ein wenig Gutes und dann sprich ausführlich darüber.
Ihre Chefs müssen Sie kennen, müssen von Ihrem unermüdlichen Einsatz, von Ihrer Zuverlässigkeit und Ihren fachlichen Fähigkeiten überzeugt sein. Es schadet nicht, wenn Sie insbesondere in größeren Organisationen etwa 10 % Ihrer Arbeitszeit auf Überlegungen dieser Art verwenden.
Achtung: Dieses „Verkaufen“ ist wie Salz in der Suppe – ganz ohne schmeckt es fade, aber mit einem Zuviel wird das Essen ungenießbar. Ein taktisch geschicktes, keinesfalls auf plumpes „Sich-in-den-Vordergrund-spielen“ ausgerichtetes Vorgehen ist gefragt.
Karriereziel; mit 45 sollten Sie am ... sein
Mit 45 stößt eine Führungskraft, die sich extern bewirbt, auf die ersten Vorbehalte (Anzeigentext „bis 45“), mit 48 werden die Hürden massiv, mit 50 oft unüberwindlich: Bewerber oberhalb von 52 kommen für Standardpositionen praktisch nicht mehr in Frage. Eine gezielte Karriereplanung muss jedoch den Weg über externe Veränderungen mit einbeziehen – niemand darf sich nur auf die meist sehr geringen internen Chancen verlassen.
Da jeder Wechsel ein Risiko ist und im Misserfolgsfall nach zwei bis drei Jahren ein weiterer Wechsel zur Korrektur des „Fehlers“ notwendig werden kann, sollte man die Zeit oberhalb von 45 nur noch als Sicherheitsreserve für Notfälle einplanen. Daraus folgt: Mit 45 sollte man die Position erreicht haben, auf der man – wenn sich intern nichts weiter ergibt – bis zum Laufbahnende bleiben kann.
Arbeitskollegen bilden einen wichtigen Teil des beruflichen Umfelds, das wiederum durchaus mitentscheidend für die Zufriedenheit des Mitarbeiters ist. Es ist daher verständlich, wenn viele Angestellte die Gruppe der Kollegen und deren Meinung zum wesentlichen Maßstab ihres beruflichen Handelns machen. Häufig führt das zu Aussagen wie: „Zwar habe ich Differenzen mit meinem Chef, aber alle Kollegen stehen voll auf meiner Seite, geben mir Recht.“
Dabei wird übersehen, dass die Kollegen im Regelfall keinen Machtfaktor im betrieblichen Bereich darstellen: Sie entscheiden nicht über Einstellung, Entlassung, Beförderung, Gehaltserhöhung, Aufgabengebiete etc. Alle diese Entscheidungen liegen allein bei den Vorgesetzten. Diese wiederum mögen absolut keine Mitarbeiter, die ihnen „Ärger machen“ und dann auch noch alle Kollegen auf ihre Seite ziehen.
Zwar mögen Chefs auch keine Mitarbeiter, die mit ihren Kollegen nicht harmonisch zusammenarbeiten, die im Team nicht harmonieren, aber mehr als das wird nicht erwartet. „Beliebt bei Kollegen“ ist sogar eine Zeugnisformulierung, die von Bewerbungsempfängern negativ gewertet wird. Und: Das Gehalt zahlt der Arbeitgeber, der wird allein durch den Vorgesetzten vertreten – um seine Zufriedenheit dreht sich alles.
Kündigung: Auch sie sollte gut „verkauft” werden
Mit der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sind die Kontakte des Mitarbeiters mit dem Unternehmen keinesfalls beendet. Auch sein Interesse an einem guten Verhältnis zum Chef besteht weiterhin: Es gilt, die Tätigkeit während der nun laufenden Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden harmonisch zu gestalten, ein gutes Zeugnis von einem wohlwollenden Vorgesetzten zu erhalten und die Basis für Referenzen bei späteren Bewerbungen nicht zu gefährden.
Also ist es ratsam, die Kündigung nicht einfach „wie aus heiterem Himmel“ in das bestehende Arbeitsverhältnis hineinplatzen zu lassen. Der Mitarbeiter sollte stattdessen in einem einfühlsamen Gespräch seinen Dank für die bisherige gute Zusammenarbeit (einschließlich dessen, was er lernen durfte) zum Ausdruck bringen und seine Motive erläutern, aber niemals „bei der Gelegenheit“ Kritik an Chef und Firma üben. Ein ab Kündigung eher verstärktes(!) als abgeschwächtes Engagement bereitet den Boden für ein gutes Image im Hause und ein entsprechendes Zeugnis.
Kündigung, das Ideal der arbeitnehmerseitigen
Das stets anzustrebende Ideal der Auflösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht in einer Kündigung durch den Angestellten. Dies stellt den Normalfall (Standard) dar. Zusätzlich positiv ist es dann noch, wenn der Arbeitgeber das so zustande gekommene Ausscheiden seines Arbeitnehmers auch noch ausdrücklich bedauert (Zeugnis).
Das möglichst zu vermeidende Gegenteil besteht in einer arbeitgeberseitigen Entlassung – gleich aus welchem Grund. Ein solcher Schritt beschneidet die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt, setzt ihn unter Zeitdruck und reduziert seinen Wert auf dem Arbeitsmarkt.
Aufhebungsverträge sind nur scheinbar „freie Vereinbarungen beider Partner“, sie gehen stets auf den Willen des Arbeitgebers zur Vertragsauflösung zurück und kommen insofern einer arbeitgeberseitigen Kündigung gleich. Ein Ausscheiden „im gegenseitigen Einvernehmen“ ist nur eine elegant klingende Umschreibung einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Im Idealfall geht der Angestellte ausschließlich „auf eigenen Wunsch“.
Kündigung – das „Überdruckventil” der Chef-Mitarbeiter-Beziehung
Sowohl die geschriebenen als auch die ungeschriebenen Regeln der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung gehen von folgenden Voraussetzungen aus.
1. Beide Seiten können den Vertrag grundsätzlich kündigen.
2. Beide Seiten dürfen also die jeweils andere Seite nicht so sehr ärgern, enttäuschen o. ä., dass diese schließlich von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
3. Beide Seiten können im Normalfalle nicht spontan aus einer momentanen Erregung o. ä. heraus kündigen, sie müssen hingegen erst bestimmte Voraussetzungen schaffen, Vorbereitungen treffen, Hindernisse überwinden etc. So muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einholen, die zu zahlende Abfindung bedenken oder sein Image auf dem Arbeitsmarkt in die Überlegung mit einbeziehen. Der Arbeitnehmer muss einen jederzeit „verkaufbaren“ Lebenslauf behalten, vor einer Kündigung erst einmal einen neuen Job suchen und finden, derzeit aus beruflicher und privater Sicht überhaupt zu einem Wechsel in der Lage sein.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit alles, was dem Arbeitgeber signalisiert, Sie entzögen sich in der einen oder anderen Hinsicht dem fein ausbalancierten System gemäß o. a. Definition. Das betrifft Hinweise auf großes eigenes Vermögen („ich könnte jederzeit die Klamotten hinwerfen“) ebenso wie umgekehrt drei kurze Dienstzeiten nacheinander oder ein in kritischer Situation neugebautes, fast unverkäufliches Haus oder – leider – ein zu hohes Alter („der kann ja derzeit überhaupt nicht kündigen“).
Kündigung: nie ohne neuen Arbeitsvertrag
Rein rechtlich dürfen Sie Ihren Arbeitsvertrag zu jeder dort festgelegten Frist kündigen – aus Gründen der langfristigen Existenzsicherung sollten Sie jedoch eine Mindestvoraussetzung beachten: Gekündigt wird unter nahezu allen(!) Umständen erst, wenn Ihnen ein Arbeitsvertrag eines neuen Arbeitgebers unterschrieben vorliegt. Sonst würden Sie nach einer Kündigung nicht nur arbeitslos (was stets zu vermeiden ist), sondern auch noch arbeitslos auf eigenen Wunsch (was viele Bewerbungsempfänger überhaupt nicht schätzen, vorsichtig gesagt).
Dahinter steht das Grundprinzip des Angestellten-Daseins: Es ist unbedingt anzustreben, ab Ausbildungs-(Studien-)Abschluss stets lückenlos beschäftigt zu sein. Jede Abweichung davon ist im Lebenslauf zeitlebens erkennbar und muss bei Bewerbungen immer wieder in der einen oder anderen Form begründet werden. Auch eine angebotene Abfindung sollte, höhere Ansprüche an eine erfolgreiche Berufslaufbahn vorausgesetzt, nicht zu einem Verstoß gegen diesen Grundsatz ermutigen.
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