Muster einer Bewerbungsanalyse
(Anmerkung: Bis auf einen – hier nicht abgedruckten – Standard-Einleitungs- und Schlussabsatz sind alle Details der Analyse individuell geschrieben, wir arbeiten nicht mit Textbausteinen.)
Analyse
Gesamtaufbau/Präsentation
Der Bewerber verwendet eine jener „modernen” Pappmappen, wie sie im einschlägigen Handel angeboten werden. Sie ist für den lesenden Profi extrem unpraktisch (es gibt keinen vernünftigen Platz für eine zweite Seite von Anschreiben und Lebenslauf, die Einheftung der einzelnen Blätter in die Mappe ist derart unvollkommen, dass bei einem schnellen Aufschlagen die ersten Blätter hinausfliegen und man sie vom Fußboden auflesen muss). Außerdem braucht die Mappe, aufgeschlagen auf dem Schreibtisch oder auf den Knien im Vorstellungsgespräch platziert, fünfzig Prozent mehr Platz als der klassische Plastik-DIN A4-Ordner. Der professionelle Leser wird sich über die Verwendung dieser Mappe vermutlich eher ärgern als freuen.
Das vorn vorgeheftete Deckblatt der Bewerbung bläht den Umfang derselben unnötig auf und enthält keinerlei Informationen, die für den Leser wichtig oder neu wären. Die dort enthaltene Anschrift steht auf dem Anschreiben und auf dem Lebenslauf jeweils noch einmal, dass es sich um eine „Bewerbung“ handelt, ist keine Sensation, nachdem auch das bereits im Anschreiben gestanden hatte (und die anderen fünfundneunzig Mappen, die der Empfänger nacheinander liest, auch „Bewerbungen“ sind.)
Einzige neue Information ist das Foto, dem durch diese Präsentation auf einer ansonsten nutzlosen Seite übergroße Aufmerksamkeit zukommt. Es zeigt hier zwar eine grundsätzlich für die Position geeignet erscheinende Person – Größe des Bildes und Art dieser Präsentation können jedoch bei einem kritischen Betrachter den Eindruck von ausgeprägter Eitelkeit hervorrufen. Bei der hier angestrebten Position geht es nicht um besondere äußere Wirkung eines Kandidaten – das Foto soll nur einen Anhaltspunkt geben, ob es etwa negative Aspekte im Erscheinungsbild gibt, die eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausschließen könnten. Diesem Ziel würde ein Foto in kleinerem Format, oben rechts in eine frei gehaltene Ecke des Lebenslaufes eingeklebt, wesentlich besser dienen.
Anschreiben
Die der Anschrift des Adressaten vorgesetzte Zeile „An die” ist überflüssig, man beginnt seit vielen Jahren bei Geschäftsbriefen direkt mit der Adresse und lässt alle Zusätze dieser Art fort. Nach der Anrede ist korrekt ein Komma gesetzt worden – allerdings muss man danach den Briefanfang mit kleinem Anfangsbuchstaben beginnen (sofern nicht die Schreibweise des gewählten Wortes das ausschließt).
Der erste Absatz von immerhin fünf Zeilen ist komplett überflüssig. Der Bewerber fasst hier zusammen, wer eigentlich gesucht wird, welche Anforderungen gestellt werden und was dieser Kandidat tun soll. Das alles steht in der Anzeige, die der Bewerbung zugrunde liegt. Diese Wiederholung von Tatsachen, die dem Leser der Bewerbung bereits bekannt sind (er hat schließlich die Anzeige so formuliert), ermüden den Bewerbungsempfänger ungemein und nehmen ihn gegen den Absender ein. Dieser komplette Absatz kann gestrichen werden.
Im zweiten Absatz beginnt der Kandidat mit der Vorstellung seiner Person, die dort eingeschobene Formulierung, dass er verheiratet sei und zwei Kinder habe, ist an dieser Stelle vollständig überflüssig, sie interessiert den Leser überhaupt nicht.
Bei der Formulierung dieses grundsätzlich informativen Absatzes ist dem Bewerber der Fehler unterlaufen, dass er unterstellt, der Leser dieses Anschreibens kenne den Lebenslauf bereits im Detail und habe die Einzelheiten dazu auch im Kopf behalten. Beides ist unkorrekt. Das Anschreiben muss insgesamt so aufgebaut sein, dass es ein nicht mit den anderen Details der Bewerbung vertrauter Leser problemlos versteht. Im übrigen soll es auf die im Lebenslauf und in den Zeugnissen folgenden Details der Qualifikation dieses Kandidaten neugierig machen. Dazu ist es nicht erforderlich – wie hier – alle Stationen des Werdeganges auch im Anschreiben einzeln abzuhandeln, das wird nur als eine schlichte Wiederholung der Informationen aus dem Lebenslauf empfunden. Es hätte gereicht, sich hier auf die für die Abdeckung des Anforderungsprofils wesentlichen Stationen des Werdeganges zu beschränken.
Es gibt keine Begründung für die jetzt hier vorgenommene Bewerbung. Warum will der Bewerber von seinem heutigen Arbeitgeber weg und was verspricht er sich von dem Erringen der hier angestrebten Position? Diese ist gegenüber der heute von ihm eingenommenen Stelle nicht zwangsläufig ein Fortschritt (Gegenbeispiel: stellvertretender Hauptabteilungsleiter bewirbt sich um die Position eines Hauptabteilungsleiters). In einem solchen Falle sollte man alles vermeiden, was zu Spekulationen auf der Seite des Bewerbungsempfängers führen könnte (hat er Ärger mit seinem Chef, wird er der heutigen Aufgabenstellung nicht gerecht?) und überzeugende Motive nennen.
Die Anzeige bat ausdrücklich um die Nennung einer Einkommensgrößenordnung – der potenzielle „Käufer“ wollte den „Preis“ dieses Angebotes kennen, um entsprechend eine Einschätzung vornehmen zu können. Der Kandidat redet sich stattdessen damit heraus, er wolle diese Frage „anlässlich eines persönlichen Gespräches“ klären – mit ein bisschen Pech schätzt ihn der Leser als zu teuer ein und es kommt gar nicht zu einem derartigen Kontakt. In jedem Fall war es unhöflich bis ungehörig, einer ausdrücklichen Bitte des stärkeren Partners in diesem „Geschäft” nicht zu folgen.
Die Hinweise zur Kündigungsfrist respektive zum frühesten Eintrittsdatum sind informativ und sachlich. Am Schluss betont der Kandidat, wie er sich über eine Einladung freuen würde – das ist dem Leser völlig gleichgültig. Hier reicht der schlichte Satz, man stünde zu einem Vorstellungsgespräch jederzeit zur Verfügung.
Neben der bereits erwähnten Motivation für die Bewerbung fehlt hier ein konkretes Eingehen auf die Position. Es bleibt offen, was den Kandidaten daran besonders reizt, was ihn gerade zu dieser Offerte hinzieht. Damit bleiben sowohl die Motive für das beabsichtigte Ausscheiden beim heutigen Arbeitgeber wie auch die Antwort auf die Frage im Dunkeln, wo aus der Sicht des Bewerbers die Attraktion der ausgeschriebenen Stelle liegt – und was er für das inserierende Unternehmen tun könnte. Die im Inserat gestellte ausdrückliche Frage nach „fließenden” Fremdsprachenkenntnissen wird überhaupt nicht beantwortet.
Lebenslauf
Die Darstellung des Schul- und Studienweges ist informativ und hinreichend aussagefähig. Das gedankenlos zitierte Thema der Diplomarbeit passt überhaupt nicht zur angestrebten Position und sollte hier entfallen.
Die wichtigen Stationen des beruflichen Werdeganges sind zwar mit Datum und eingenommener Position sowie mit dem Namen des jeweiligen Arbeitgebers aufgeführt – der Kandidat hat jedoch versäumt, irgendwelche Informationen zu den einzelnen Arbeitgebern zu geben. Es hilft dem Leser überhaupt nichts, die Namen völlig unbekannter (vermutlich kleinerer mittelständischer) Firmen zu lesen, wenn er deren Größe und Branche nicht erfährt. Die Erfahrungswerte des hier auftretenden Bewerbers und damit seine Gesamtqualifikation hängen wesentlich davon ab, um was für eine Art von Firmen es sich dabei gehandelt hat.
Leider fehlt zusätzlich bei der Beschreibung der heutigen Führungsposition der Hinweis auf den Führungsumfang (Anzahl der unterstellten Mitarbeiter). So ergibt sich insgesamt überhaupt kein Anhaltspunkt für den Leser, um abschätzen zu können, ob der Kandidat heute in vergleichbarer, in wesentlich größerer oder in deutlich kleinerer Position tätig ist und ob ein Wechsel in die hier zu besetzende Funktion ein logischer nächster Schritt oder nach allgemeinen Maßstäben als nicht akzeptabel einzustufen ist. Der Leser kann und wird hier frei spekulieren – das Risiko trägt der Bewerber.
Die Dienstzeit beim derzeitigen Arbeitgeber ist extrem kurz. Damit bekommt die Frage nach der Motivation für die Bewerbung (die nicht beantwortet wird) erhebliches Gewicht.
Zeugnisse
Vom wichtigen Diplomzeugnis nach Abschluss des Studiums hat der Kandidat nur seine Urkunde beigelegt, aus der die Noten nicht hervorgehen. Damit ist selbstverständlich die Einschätzung erlaubt, dass die tatsächliche Note kein „Ruhmesblatt” war und dass man sie bewusst weggelassen hat. Vielleicht legt der Leser ja auch zusätzlich noch großen Wert auf Details des damaligen Examens und ärgert sich zusätzlich über die „Auswahl”, die der Kandidat hier bei dem Gesamtdokument vorgenommen hat. In jedem Fall ist der negative Eindruck, der hier entsteht, größer als er bei einer einfachen Beifügung auch eines etwas schwächeren Examens entstanden wäre.
Das Zeugnis des ersten Arbeitgebers ist kurz, in seiner Gesamtwertung aber als „gut” einzustufen.
Das Zeugnis des zweiten Arbeitgebers erreicht dieses Niveau nicht. Da es ein unfreiwilliges Ausscheiden „aus betrieblichen Gründen“ erkennen lässt und Arbeitgeber erfahrungsgemäß bereit sind, im Normalfalle dann ein besonders geschöntes Dokument auszustellen, kommt dieser Einschränkung besonderes Gewicht bei. Vom heutigen Arbeitgeber gibt es noch kein Zeugnis, das ist bei noch laufender Beschäftigungszeit vollständig akzeptabel.
Zusammenfassung
Die Bewerbung hat Schwächen unterschiedlicher Art. Soweit die Qualifikation des hier auftretenden Kandidaten erkennbar ist, dürfte die Bewerbung recht weit entfernt von dem durch die Anzeige angesprochenen Idealkandidaten liegen. Wesentliche Informationen, ohne die die Qualifikation dieses Mannes auch nicht annähernd abschließend beurteilt werden kann, fehlen (Motivation für diese Bewerbung überhaupt, Informationen zu den einzelnen Arbeitgebern).
Insgesamt dürfte diese Bewerbung nicht zu einer Einladung zum Vorstellungsgespräch führen, sondern zunächst einmal als weniger interessant beiseite gelegt werden. Die Gesamteinstufung könnte eine ganze Stufe besser sein, wären die erwähnten Mängel beseitigt und die aufgeworfenen Fragen beantwortet worden. Die Darlegung der Qualifikation im Sinne der ausgeschriebenen Position ist eine „Bringschuld” des Kandidaten, er muss sein Können entsprechend beweisen. Dieser Aufgabe ist er nicht gerecht geworden.
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